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AGB

Sehr geehrter Kunde,

es liegt uns als Ihr Reiseveranstalter sehr daran, Ihnen eine angenehme Pauschalreise zu bereiten. Dazu haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Klare rechtliche Vorschriften gehören dazu. Wir bitten Sie daher unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die AGB entsprechen den Maßgaben der §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Für Flug- und Schiffsreisen gelten darüber hinaus die Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmens.


1. Abschluss des Reisevertrages (Angebot und Annahme)

  • 1.1 Allgemeines: Für alle Buchungsmöglichkeiten (direkt bei Hafermann Reisen als Reiseveranstalter (nachfolgend: RV), im Reisebüro, telefonisch, online etc.) gilt:
    1.1.1 Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibungen, die AGB und die ergänzenden Informationen des RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen sowie schriftliche Nebenabreden und Individualvereinbarungen.
    1.1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
    1.1.3 Weicht die Reisebestätigung des RV vom Inhalt der Buchung/Reiseanmeldung ab, gilt dies als neues Angebot, an welches er 10 Tage gebunden ist. Soweit der RV bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat, kann der Kunde innerhalb dieser Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
    1.1.4 Bei Optionsbuchungen wird die geplante Reise für die Dauer von 3 Werktagen reserviert. Nach dieser Frist wird die Option automatisch zu einer verbindlichen Buchung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde kostenfrei auf einen anderen Reisetermin oder eine andere Reise umbuchen oder kostenfrei von der Reise zurücktreten.
    1.1.5 Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art 250 § 3 Nr. 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
    1.1.6 Vermittelte Leistungen: Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der RV lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Bei Vermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der RV als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, einschließlich zu vertretender Buchungsfehler, § 651x BGB, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1) sinngemäß.

    1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-mail, SMS oder Telefax erfolgt, gilt:
    1.2.1 Angebot: Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Gleichzeitig erklärt der Kunde, die AGB und die weiteren Pflichtinformationen des RV, Formblatt für Pauschalreisen, Sicherungsschein und Datenschutzerklärung erhalten, gelesen und akzeptiert zu haben.
    1.2.2 Annahme: Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung des RV beim Kunden zustande, entweder in Papierform oder wenn vom Kunden gewünscht in Textform auf einem dauerhaften Datenträger mit der Möglichkeit zur unveränderbaren Aufbewahrung oder Speicherung.

    1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
    1.3.1 Allgemeines: Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotene Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde wird vom System selbsterklärend und erläuternd automatisch durch die elektronische Buchung geführt. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
    1.3.2 Angebot: Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages nur verbindlich an, wobei dies nur möglich wird, wenn er vorab bestätigt, dass er die AGB und die weiteren Pflichtinformationen des RV, Formblatt für Pauschalreisen, Datenschutzerklärung, Sicherungsschein erhalten, gelesen und akzeptiert hat.
    1.3.3 Annahme: Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.
    1.3.4 Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung Ziffer 1.3.3 oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

    1.4 Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr.9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.              

2. Zahlung

  • 2.1 Der RV darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsschluss und Erhalt des Insolvenz-Sicherungsscheins gemäß § 651r, t BGB, Art 252 EGBGB) zur Absicherung der Kundengelder, wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Gleichzeitig ist die volle Prämie einer über den RV vermittelten Versicherung direkt an Hafermann Reisen zu zahlen. Zahlungen an vermittelnde Reisebüros haben keine schuldbefreiende Wirkung. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen, sofern das Rücktrittsrecht des RV aus dem in Ziffer 4.2 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.

    2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der RV zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.1 zu belasten und dessen Mitnahme zu verweigern.

    2.3 Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, AGB, Sicherungsschein und allen vorvertraglichen Informationen.    

3. Änderungsvorbehalte

  • Allgemeines: Die Angebote des RV im Prospekt, Katalog, Internet etc. sind grundsätzlich bindend. Aufgrund technischer Fehler und Änderungen nach Drucklegung muss der RV sich ausdrücklich Preis- und Leistungsänderungen vorbehalten. Der Kunde wird darüber vor Reiseanmeldung informiert.
    Alle nachfolgend aufgeführten Preis- oder Leistungsänderungen, die sich nach Vertragsschluss aus sachlichen Gründen ergeben und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, werden dem Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung auf dauerhaftem Datenträger klar und verständlich vor Reisebeginn erklärt. Der Kunde wird sodann darüber informiert, welche tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ihm zur Wahl stehen.

    3.1 Preiserhöhungen gemäß § 651f Abs.1 BGB nach Vertragsschluss sind einseitig nur aufgrund höherer Kosten für Treibstoff, Steuern, Abgaben, Gebühren, Wechselkurse etc., bis zu 8% und bis 20 Tage vor Reisebeginn unter Angabe der Berechnung möglich. In gleichem Maße ist der RV auf Verlangen des Kunden zu Preissenkungen verpflichtet.

    3.2 Andere Vertragsbedingungen oder Leistungsänderungen sind nach Vertragsschluss nur möglich, wenn diese unerheblich sind, d.h. den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und vor Reisebeginn erklärt werden.

    3.3 Preiserhöhungen über 8 % des Reisepreises sind nur möglich, wenn der RV dem Reisenden die entsprechende Preiserhöhung anbietet und verlangt, dass der Reisende innerhalb einer vom RV bestimmten angemessenen Frist, das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt erklärt. Der Reisende kann auch ein etwaiges Ersatzangebot annehmen.

    3.4 Über andere erhebliche Vertragsänderungen, ohne die der RV die Pauschalreise dem Kunden nicht mehr verschaffen könnte, wird der Kunde unverzüglich informiert und ihm dieselbe Wahlmöglichkeit wie in Ziffer 3.3 angeboten.

    3.5 Das Angebot zur Preiserhöhung kann nur bis 20 Tage vor Reisebeginn, das Angebot zu sonstigen Vertragsänderungen nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

    3.6 Nach Ablauf der vom RV gesetzten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstiger Vertragsänderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.1 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

    3.7 Eventuelle Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der RV für die Durchführung der geänderten Reise, bei gleicher Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.

4. Rücktritt

  • 4.1 Der Kunde kann vom Pauschalreisevertrag jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Kunde ist aber verpflichtet, seinen Rücktritt gegenüber dem RV oder dem Reisevermittler zu erklären. Der RV verliert den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn folgende angemessene Entschädigungen vom Gesamtreisepreis verlangen:

    bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
    zwischen dem 29. und 15. Tag 25%
    zwischen dem 14. und 7. Tag 45%
    zwischen dem 6. und 4. Tag 75%
    und zwischen dem 3. und 1. Tag vor Reisebeginn beträgt die Pauschale 90% der Gesamtreisekosten.

    Für unsere See- & Flusskreuzfahrten gilt:
    bis 31 Tage vor Reisebeginn 25%
    zwischen dem 30. und 25. Tag 40%
    zwischen dem 24. und 18. Tag 50%
    zwischen dem 17. und 11. Tag 60%
    zwischen dem 10. und 4. Tag 80%
    und zwischen dem 3. und 1. Tag vor Reisebeginn beträgt die Pauschale 90% des Gesamtpreises.

    Die Entschädigungssätze beziehen sich auf den Reisepreis einer Person und werden pro Person berechnet. Im Falle von abweichenden Stornobedingungen sind diese im Reisevertrag geregelt.

    4.1.1 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV oder dem Reisevermittler. Dem Reisenden wird daher eine schriftliche Rücktrittserklärung empfohlen.
    4.1.2 Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
    4.1.3 Der Entschädigungsanspruch des RV entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. 
    4.1.4 Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungssätze eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

  • 4.2 Der RV kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten,
    4.2.1 wenn die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung festgesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden der Rücktritt spätestens unter folgenden Fristen erklärt wird:
    20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise von mehr als 6 Tagen;
    14 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise von mindestens 2 bis 6 Tagen;
    48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reise von weniger als 2 Tagen;
    4.2.2 wenn der RV aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist; in diesem Fall ist der Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu erklären.
    4.2.3 Der RV verliert seinen Anspruch auf Reisepreiszahlung und muss spätestens 14 Tage nach seiner Rücktrittserklärung geleistete Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückerstatten.

    4.3 Der RV kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information an den RV) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.

5. Ersatzreisende - Vertragsübertragung

  • Der Kunde kann bis 7 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Der RV kann widersprechen, wenn dieser die vertraglichen und/oder die gesetzlichen Vorschriften und Anordnungen nicht erfüllt. Der Kunde und der Dritte haften dem RV als Gesamtschuldner für den Reisepreis und durch den Wechsel entstehende Mehrkosten. Als Bearbeitungsgebühr fallen 30 € pro Person an. Kosten die durch die Änderung anderer Leistungsbestandteile (Flug, Schiff etc.) entstehen, werden dem Kunden belastet.

6. Umbuchungen

  • Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, soweit überhaupt möglich, wird der Kunde mit einer Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Person belastet. Anfallende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

7. Reiseabbruch

  • Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (vorzeitige Rückreise oder sonstige zwingende Gründe), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der RV wird sich jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt.

8. Reisemängel, Mitwirkungspflichten des Kunden, Verjährung

  • 8.1 Wird die Reise nicht frei von Mängeln erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist zur unverzüglichen Mängelanzeige gegenüber der Reiseleitung vor Ort verpflichtet oder muss diese seinem Reisevermittler oder direkt dem RV an dessen Sitz zur Kenntnis geben. Der Kunde wird über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des RV in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

    8.2 Soweit der RV wegen schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungs- noch Schadensersatzansprüche gem. §§ 651m, n BGB geltend machen.

    8.3 Der Kunde kann den Reisevertrag wegen eines erheblichen Mangels gem. § 651 l BGB kündigen, jedoch nur, wenn der RV eine ihm vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der RV die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

    8.4 Der RV gewährt dem Kunden nach Kündigung Beistand gemäß § 651q BGB in dem er die erforderlichen Maßnahmen trifft, für die Rückbeförderung sorgt und die Mehrkosten dafür trägt, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist. Hat der Reisende, die den Beistand erfordernden Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt, kann der Reiseveranstalter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.

    8.5 Ansprüche aus § 651i Abs. 3 BGB, wegen mangelhafter Reiseleistung, verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Die Geltendmachung soll gegenüber dem RV, Hafermann Reisen GmbH & Co. KG, Brüderstraße 7-9, 58452 Witten oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, erfolgen. Die schriftliche Geltungsmachung wird dringend empfohlen.

9. Haftung

  • Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. Der RV haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich war.

10. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform

  • Der RV nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
    Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des RV oder mittels E-Mail bereit.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

  • 11.1 Der RV informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggfs. notwendigen Visa sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.

    11.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

    11.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat.

12. Flugreisen

  • Der Kunde wird vom RV über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und dessen Flugbeförderungsleistung informiert, sobald er weiß, welche Fluggesellschaft den Flug wahrscheinlich oder sicher durchführen wird. Dies gilt auch bei einem Wechsel der Fluggesellschaft. Der Kunde wird so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet.
    Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black-List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar:
    http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

13. Gerichtsstand

  • Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Bei Klagen gegenüber Kaufleuten, jur. Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder solchen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Witten vereinbart.

 

14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

14.1 Die vereinbarten Reiseleistungen werden durch den RV und seine Leistungsträger stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen, die sich coronabedingt ergeben, erbracht. 

14.2 Der Kunde erklärt sich einverstanden, coronabedingte Nutzungsregelungen oder -beschränkungen des RV und seiner Leistungsträger bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Corona-Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
14.3 Der Kunde ist verpflichtet, seinen coronabedingten Ausfall selbst zu tragen.


15. Abtretung/ Gültigkeit AGB

  • 15.1 Der Kunde kann gerichtliche Ansprüche gegen den RV weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen (abtreten), soweit es nicht Mitreisende sind für die der anspruchstellende Kunde die Verpflichtung nach Ziff. 1.1.2) übernommen hat.

    14.2 Diese Reisebedingungen betreffen den Stand vom 01.01.2023 und ersetzen alle früheren Versionen oder Auflagen.
 

Stand: 01.01.2023

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